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KG | Auskunftsrecht des Kommanditisten
Das aus der mitgliedschaftlichen Stellung des Kommanditisten folgende Auskunftsrecht begründet im Ausgangspunkt auch einen Anspruch auf die Mitteilung der Identität der anderen Gesellschafter, sofern diese nicht aus dem Handelsregister erkennbar sind. Das auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter gerichtete Auskunftsbegehren des Gesellschafters ist lediglich durch das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot (§ 226 BGB) begrenzt.
Im entschiedenen Fall hat das Gericht einen Auskunftsanspruch verneint. Da die KG infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wurde, [i]Zur wiederauflebenden Haftung des Kommanditisten Müller, NWB 36/2019 S. 2653könne ein Interesse an der Auskunft lediglich zu dem Zweck bestehen, den gesellschaftsrechtlichen Innenausgleich zu ermöglichen, so das Gericht. All...