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Berufsrecht //

Elektronischer Rechtsverkehr: Großvolumige Dokumente jetzt auch auf USB-Stick einreichbar (BRAK)

Im elektronischen Rechtsverkehr können bei Gericht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB in einer Nachricht eingereicht werden. Wer diese Höchstgrenzen überschreitet, soll die Dokumente auf einem digitalen Datenträger einreichen. Seit Ende Juli können dafür auch USB-Speichermedien genutzt werden, statt wie bisher nur CD und DVD. Hierüber informiert die BRAK.

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Abo Einkommensteuer //

Wohnungswirtschaftliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen nach Umwidmung eines Darlehens (BFH)

Ein Darlehen kann auch dann im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG "unmittelbar" für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung aufgenommen worden sein, wenn es ursprünglich für die Anschaffung oder Herstellung eines Erstobjekts aufgenommen worden war und später für die Anschaffung oder Herstellung eines Zweitobjekts umgewidmet worden ist (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - X R 24/23; veröffentlicht am 31.7.2025).

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Einkommensteuer //

Rückwirkende Einführung der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen und damit einhergehende Abzugsbeschränkung (FG)

Das FG Düsseldorf hat zur Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Einführung der Steuerbefreiungsregelung nach § 3 Nr. 72 EStG für bestimmte Photovoltaikanlagen und der damit einhergehenden Abzugsbeschränkung nach § 3c Abs. 1 EStG entschieden. Das Gericht hat einen Verfassungsverstoß verneint (FG Düsseldorf, Urteil v. 24.6.2025 - 4 K 1286/24 E; Revision zugelassen).

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Abo

Nachhaltigkeit: Energielabel für Smartphones gestartet

Seit dem 20.6.2025 gilt die neue Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union. Das neue Label informiert analog zu anderen Geräten mit einer Farbskala von A bis G darüber, wie energieeffizient ein Smartphone ist. Zusätzlich enthält das Label weitere Informationen, die sich anhand von fünf Symbolen ablesen lassen, u. a.: Wie lange läuft der Akku? Wie oft lässt er sich laden, bevor er an Leistung verliert? Wie zuverlässig hat das Gerät den Falltest überstanden? Weitere Informationen finden Sie z. B. unter https://go.nwb.de/bx3my.

Abo Umsatzsteuer international //

Abzug von Vorsteuer im Fahrzeughandel/umsatzsteuerliche Organschaft

FG Nürnberg, Urteil vom 18.3.2025 – 2 K 1120/21

Das FG Nürnberg hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG aus der Lieferung von Fahrzeugen voraussetzt, dass der Lieferungsempfänger die tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware erhält. Dies ist nicht der Fall, wenn lediglich die Formalia für die innergemeinschaftlichen Lieferung übernommen werden. Zudem wurden die Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft näher beleuchtet, insbesondere, was die wirtschaftliche Eingliederung anbelangt.

Abo Umsatzsteuer national //

Der umsatzsteuerliche Unternehmer gemäß § 2 UStG (Teil 1)

Auffrischung der Grundlagen

Ohne Zweifel ist § 2 UStG eine der Kernnormen des UStG. Ohne den umsatzsteuerlichen Unternehmer würde das gesamten Umsatzsteuersystem nicht funktionieren. Neben der systematischen Besonderheit hat dies aber auch den Effekt, dass dem Unternehmer erhebliche Pflichten übertragen werden, da es grundsätzlich der leistende Unternehmer ist, der die Umsatzsteuer schuldet, für welche er jedoch nicht der wirtschaftliche Träger ist. Wiederum systematisch wird dies damit gerechtfertigt, dass es praktisch unmöglich ist, den Endverbraucher zum Steuerschuldner zu erklären. Der umsatzsteuerliche Begriff des Unternehmers wird eigenständig definiert und ist damit von den handels-, gewerbe- oder wirtschaftsrechtlichen Begriffen des Unternehmers abzugrenzen. Folge dessen ist, dass die Frage danach, ob eine Person Unternehmer ist, in allen Bereichen des UStG gleichermaßen zu beurteilen ist und sich die Regelung daher durch das Gesetz zieht.

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Abo Umsatzsteuer //

Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt (BFH)

Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei (BFH, Urteil v. 14.5.2025 - XI R 24/23; veröffentlicht am 24.7.2025).

Abo Abgabenordnung //

Das Kooperationsprivileg (§ 57 Abs. 3 AO) auf dem europarechtlichen Prüfstand

Mit Beschluss v. 22.5.2025 hat der BFH dem EuGH die Rechtsfragen vorgelegt, ob (1) eine mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarende staatliche Beihilfe vorliegt, wenn für eine wirtschaftliche Tätigkeit die Steuerbegünstigung eines Zweckbetriebs auch dann gewährt wird, falls insoweit die steuerbegünstigten Zwecke nicht unmittelbar selbst verwirklicht werden, (2) dem dafür erforderlichen selektiven Vorteil womöglich entgegensteht, dass die entsprechende Körperschaft gemeinnützigkeitsrechtlichen Beschränkungen unterliegt, und (3) ob – bei Bejahung einer Beihilfe – eine nur unwesentliche Änderung einer Altbeihilfe, die bereits vor dem 1.1.1958 bestand, gegeben ist, welche nicht notifikationspflichtig ist.

Abo WPK //

WPK veröffentlicht ihren Bericht über die Berufsaufsicht 2024

Mitte Juni 2025 veröffentlichte die WPK ihren Bericht über die Berufsaufsicht im Jahr 2024 und gibt darin einen Überblick über die Entwicklung und den Gegenstand ihrer berufsaufsichtlichen Verfahren. Von 150 Verfahren wurden 35 % bzw. rund 23 % mit einer Maßnahme abgeschlossen (2023: 17 von 105 Verfahren bzw. rund 16 % und 2022: 26 von 142 Verfahren bzw. rund 18 %). In fünf Fällen betrafen die Maßnahmen befristete Tätigkeitsverbote (davon in vier Fällen verbunden mit einer Rüge und einer Geldbuße zwischen 10.000 € und 25.000 €), in 27 Fällen Rügen (davon in 18 Fällen verbunden mit einer Geldbuße zwischen 2.000 € und 27.000 €) und in drei Fällen Geldbußen (von 500 €, 750 € und 1.000 €). Inhaltlich betrafen 20 Fälle bzw. rund 57 % der Maßnahmen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit (2023: 13 Maßnahmen bzw. 76,5 %; 2022: 16 Maßnahmen bzw. knapp 62 %) und im Übrigen u. a. Verletzungen von Pflichten nach dem Geldwäschegesetz sowie berufsunwürdiges, strafrechtlich relevantes Verhalten. Alle Maßnahmen wurden nach § 69 WPO bekannt gemacht. Alle weiteren Verfahren (115 von 150 Verfahren bzw. rund 77 %; 2023: 88 von 105 Verfahren bzw. rund 84 % und 2022: 116 von 142 Verfahren bzw. knapp 82 %) wurden eingestellt oder mit einer Belehrung abgeschlossen. Davon endeten 61 Verfahren (40,7 %) ohne Feststellung einer Pflichtverletzung, acht Verfahren (5,3 %) aufgrund Ausscheiden der Berufsangehörigen aus dem Berufsstand sowie 44 Verfahren (29,3 %) aufgrund geringer Erheblichkeit der festgestellten Pflichtverletzung, sodass keine Sanktion in Form einer berufsaufsichtlichen Maßnahme erforderlich gewesen war. Zwei weitere Verfahren (1,3 %) stellte das Landgericht Berlin gegen Zahlung einer Geldauflage i. H. von 25.000 bzw. 30.000 € nach § 153a StPO i. V. mit § 127 WPO ein. Als Anlage zum Bericht der WPK ist eine Zusammenstellung der eingeschränkten oder ergänzten Bestätigungsvermerke enthalten.

Abo WPK //

Kommission für Qualitätskontrolle veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht 2024

Mitte Juni dieses Jahres veröffentlichte die Kommission für Qualitätskontrolle ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024. Danach blieben die Zahl der WP/vBP-Praxen mit Befugnis zur gesetzlichen Abschlussprüfung wie im Vorjahr weiter rückläufig, die Zahl der darin tätigen Berufsangehörigen sowie die Zahl der Berufsangehörigen mit Befugnis zur gesetzlichen Abschlussprüfung aber nahezu konstant. Die Zahl der ausgewerteten Qualitätskontrollberichte war mit 462 erneut höher als in den Vorjahren (2023: 445, 2022: 391), der Anteil der zu den in Qualitätskontrollen festgestellten Mängeln beschlossenen Auflagen und Sonderprüfungen ist mit 32 bzw. 7 % der Fälle (2023: 31 bzw. 7 %, 2022: 20 bzw. 5 %) relativ unverändert. Das betraf 28 Praxen mit festgestellten Mängeln, die nicht bereits während oder nach der Qualitätskontrolle beseitigt wurden, drei Fälle mit Anordnung einer Sonderprüfung allein zur Beurteilung der Stabilität des Qualitätssicherungssystems über mehrere Jahre und einen Fall mit Beschluss auf Löschung der Praxis als gesetzlicher Abschlussprüfer, weil eine Sonderprüfung auch nach mehrfacher Festsetzung von Zwangsgeldern nicht durchgeführt wurde. Festgestellte Mängel betrafen wie in den Vorjahren auch schwerpunktmäßig die Auftragsabwicklung, z. B. Prüfungsplanung einschließlich Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) und der Informationstechnologie (IT). Neben der Durchführung von Fortbildungs- und Ausbildungsveranstaltungen für Prüfer für Qualitätskontrolle und der Teilnahme sowie der Überprüfung von Qualitätskontrollen befasste sich die Kommission für Qualitätskontrolle im Jahr 2024 vor allem auch mit der Vorbereitung auf die Auswirkungen der künftigen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten auf ihren Aufgabenbereich insbesondere in Bezug auf die Registrierung von Prüfern für Nachhaltigkeitsberichte und das Prüfervorschlagsverfahren.

Abo Examensfälle //

Investitionsrechnung (Rentenbarwert, Kapitalwert, Interner Zinsfuß, Bandbreitenanalyse)

Nach § 4 Abs. 3 WiPrPrüfV umfasst das Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ im WP-Examen die Investitionsrechnung. Zu den konkreten, wesentlichen Inhalten der Investitionsrechnung gehören dabei u. a. die Investitionsrechnung bei Sicherheit, inklusive der Verfahren der dynamischen Investitionsrechnung, aber auch die Erweiterung der Investitionsrechnung um Unsicherheit. Sowohl der Investitionsrechnung unter Sicherheit als auch der Investitionsrechnung unter Unsicherheit wird gemäß der Konkretisierung des § 4 WiPrPrüfV vom 1.6.2021 für das WP-Examen eine hohe Bedeutung zugeschrieben.

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