Auffrischung der Grundlagen
Diplom-Finanzwirt (FH) Philip Nürnberg
Ohne Zweifel ist § 2 UStG eine der Kernnormen des UStG. Ohne den umsatzsteuerlichen Unternehmer würde das gesamten Umsatzsteuersystem nicht funktionieren. Neben der systematischen Besonderheit hat dies aber auch den Effekt, dass dem Unternehmer erhebliche Pflichten übertragen werden, da es grundsätzlich der leistende Unternehmer ist, der die Umsatzsteuer schuldet, für welche er jedoch nicht der wirtschaftliche Träger ist. Wiederum systematisch wird dies damit gerechtfertigt, dass es praktisch unmöglich ist, den Endverbraucher zum Steuerschuldner zu erklären. Der umsatzsteuerliche Begriff des Unternehmers wird eigenständig definiert und ist damit von den handels-, gewerbe- oder wirtschaftsrechtlichen Begriffen des Unternehmers abzugrenzen. Folge dessen ist, dass die Frage danach, ob eine Person Unternehmer ist, in allen Bereichen des UStG gleichermaßen zu beurteilen ist und sich die Regelung daher durch das Gesetz zieht.