NWB Nr. 42 vom Seite 3041

Die Meldepflicht kommt!

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Unter Zeitdruck

Eigentlich sollte es schnell gehen mit der Grundsteuerreform. Zumindest hatte man uns das nach der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer vom 10. April letzten Jahres noch versprochen. Nach Jahrzehnten vergeblicher Reformansätze hatte das BVerfG Druck aufgebaut und dem Gesetzgeber für eine Neuregelung eine Frist bis zum gesetzt. Und dann? Passierte lange nichts bis wenig, so dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung erst seit dem 25. Juni dieses Jahres vorliegt (s. dazu Eisele, NWB 28/2019 S. 2043, NWB 29/2019 S. 2127 und NWB 30/2019 S. 2204). Am 20. September hatte nun der Bundesrat Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Und was stellt er fest? Bei dem Reformvorhaben besteht Zeitdruck, denn es muss bis Ende des Jahres beschlossen sein (!). Insgesamt begrüßt er den Gesetzentwurf, sieht aber noch Verbesserungsbedarf an Details der Reform. Eisele stellt diese Verbesserungsvorschläge, die an die Bundesregierung weitergeleitet wurden, auf vor. Der Bundestag wird sich am 18. Oktober in 2./3. Lesung wieder mit der Grundsteuerreform befassen. Der Bundesrat könnte dann in seiner Sitzung am 8. November dem Gesetz zustimmen. Damit wäre die vom BVerfG gesetzte Frist für eine Neuregelung tatsächlich gehalten worden.

Zeitdruck besteht inzwischen auch für ein ganz anderes Gesetzesvorhaben – der Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Am hatten die Wirtschafts- und Finanzminister im ECOFIN-Rat eine „Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle“ beschlossen. Diese Richtlinie zielt auf Intermediäre wie Steuerberater, Buchhalter und Rechtsanwälte ab, die Steuerplanungsmodelle entwerfen und/oder anbieten. Sie, in bestimmten Fällen aber auch die Nutzer, werden verpflichtet, Modelle zu melden, die als potenziell aggressiv gelten. Bis zum muss die EU-Richtlinie in nationales Recht überführt werden. Mit einem ersten Diskussionsentwurf im September 2018 und einem „Umsetzungsentwurf“ Ende Januar 2019, der auch eine Anzeigepflicht für rein innerstaatliche Steuergestaltungen vorsah, ist Deutschland frühzeitig gestartet. Dann aber hörte man lange nichts, bis schließlich am 27. September der Referentenentwurf des BMF und am 9. Oktober der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen folgten. Das Gesetzgebungsverfahren ist terminlich ambitioniert, spätestens am 20. Dezember muss der Bundesrat zustimmen, um die rechtzeitige Verkündung des Gesetzes bis Ende Dezember 2019 noch zu erreichen. Baum erläutert auf die wesentlichen Eckpunkte des Regierungsentwurfs.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2019 Seite 3041
OAAAH-32212