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Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Überblick über die wesentlichen Eckpunkte
[i]von Brocke/Nonnenmacher/Przybilka, Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, NWB Verlag, Herne 2019, NWB SAAAH-13060 Durch die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates v. (ABl EU 2018 Nr. L 139 S. 1) – sog. DAC 6 (Directive on Administrative Cooperation) – wurde die Amtshilfe-Richtlinie wesentlich erweitert. Die Mitgliedstaaten sollen früher als bisher Informationen über potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuergestaltungen erlangen und untereinander austauschen können. Das Bundeskabinett hat am den dazu erforderlichen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen. Ziel ist eine rechtzeitige Verkündung des Gesetzes bis Ende Dezember 2019.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. BEPS
[i]Ziel: Internationale SteuergerechtigkeitDeutschland hat bei den internationalen Beratungen über BEPS (Base Erosion and Profit Shifting, d. h. Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung) engagiert mitgewirkt. Da die Steuerrechtssysteme der Staaten unzureichend aufeinander abgestimmt sind, können einige Staaten unfairen Steuerwettbewerb betreiben, so dass Steuerschlupflöcher entstehen. International tätige Unternehmen können dies ausnutzen und ihre Steuerlast mit aggressiver Steuerplanung auf ein Minimum drücken.
[i]Steuergestaltungen sollen international offengelegt werdenNach Aktionspunkt 12 der BEPS-Empfehlungen, als ...