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Nettolohnvereinbarungen und Steuerberatungskosten
I. Vorbemerkungen
Gerade bei Auslandsentsendungsfällen wird im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung oftmals bestimmt, dass der Arbeitgeber die Steuerberatungskosten des Mitarbeiters übernimmt. Bei Lohnsteueraußenprüfungen geht es dann darum, ob die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber Entlohnungscharakter hat oder im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers stattfindet. Der BFH hat hierzu eine für die Praxis bedeutsame Entscheidung getroffen, die auch umsatzsteuerrelevant ist.
Übernimmt der Arbeitgeber, der mit dem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Arbeitnehmers, wendet er damit keinen Arbeitslohn zu ( NWB YAAAH-28212, Kurzinfo StuB 2019 S. 687 NWB RAAAH-29675).
Damit gibt der BFH seine mit Urteil vom - VI R 2/08 NWB PAAAD-40101 (BStBl 2010 II S. 639) vertretene Auffassung auf, wonach steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegen soll.
II. Der Urteilsfall
Ein weltweit tätiger Konzern beschäftigt ca. 26.000 Arbeitnehmer, davon ca. 1.900 Mitarbeiter im Inland. Innerhalb ...