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Einkommen-/Lohnsteuer | Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn
Übernimmt der Arbeitgeber, der mit dem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Arbeitnehmers, wendet er damit keinen Arbeitslohn zu (Aufgabe des NWB PAAAD-40101, BStBl 2010 II S. 639 = Kurzinfo StuB 2010 S. 288 NWB VAAAD-40485; Bezug: § 38 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 39b, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Nach der BFH-Rechtsprechung sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen. Ein Vorteil wird dann aus ganz überwiegend eigenbetriebliche...