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BFH 21.01.2010 VI R 2/08, StuB 7/2010 S. 288

Einkommen-/Lohnsteuer | Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn

Die Übernahme von Steuerberatungskosten für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber führt bei Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung zu Arbeitslohn (Bezug: § 42d Abs. 1 Nr. 1, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 38 Abs. 3 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise

Bezüge, die „ für” eine Beschäftigung gewährt werden, führen zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Der Bezug muss Entlohnungscharakter für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft haben und darf nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen. Bei einer Nettolohnvereinbarung ist dabei – genauso wie bei einer Bruttolohnvereinbarung – eine Gesamtwürdigung vorzunehmen. Ist die Übernahme der Kosten in der getroffenen Lohnabrede begründet, is...

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