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Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens von Personengesellschaften
Die Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens von Personengesellschaften hat in den letzten Jahren ein Schattendasein in der steuerlichen Fachliteratur gefristet. Dies mag damit zusammenhängen, daß sich die Praxis mit der Umsetzung der BFH-Rechtsprechung (Grundsatzentscheidung v. III R 49/78, BStBl 1982 II S. 2) in den Vermögensteuerrichtlinien (VStR) weitgehend abgefunden hat, obwohl diese Lösung in vielfacher Hinsicht unvollständig und unbefriedigend ist. Seit der Maßgeblichkeit der Steuerbilanzansätze und -werte für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens haben sich jedoch weitere Probleme ergeben, die eine praktikable Regelung durch den Gesetzgeber geradezu herausfordern. Aktuelle Probleme der in Abschn. 32 f. VStR (insbes. Abschn. 32 Abs. 2, 4 und 33 VStR) geregelten Aufteilungsmethode sind Gegenstand der nachfolgenden Darstellung.
I. Vorwegzurechnungen (Abschn. 32 Abs. 2 VStR)
Der Einheitswert der Personengesellschaft umfaßt auch Positionen, die nach den VStR nicht nach dem für das Gesamthandsvermögen vorgesehenen Aufteilungsmaßstab - den Unternehmenswertanteilen - aufgeteilt werden sollen, da sie - aus unterschiedlichen Gründen - den Gesellscha...