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Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber für die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer
Abkürzungen: AFG - Arbeitsförderungsgesetz; AFdA - Anordnung zur Förderung der Arbeitsaufnahme; ABM - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; A Reha - Anordnung über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter; SchwbG - Schwerbehindertengesetz; SchbAV - Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung; ZustVOSchwbG - Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem SchwbG.
I. Förderung der Arbeitsaufnahme
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------------------------------------------------------------------------- Rechts- Art der Höhe der Dauer der Voraussetzungen grundlage Leistung Leistung Leistung ------------------------------------------------------------------------- § 49 AFG Einarbei- Zuschuß Bis zu 1/2 Für Arbeitnehmer tungs- bis zu Jahr; in einschl. Schwerbe- zuschuß 30 % des Ausnahmefäl- hinderter und tariflichen len bis zu Gleichgestellter bzw. orts- 1 Jahr. Er- (§§ 1, 2 SchwbG), üblichen folgt im An- die eine volle Ar... |