Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen der Einkommensteuer durch das Jahressteuergesetz 1996
Neben den grundlegenden Neuregelungen des Familienleistungsausgleichs sowie zur Besteuerung der Grenzpendler, über die jeweils in getrennten Aufsätzen berichtet wird, haben das EStG und die EStDV die unterschiedlichsten Änderungen erfahren, auf die nachfolgend eingegangen wird. Die ursprünglichen Vorhaben, bei der Gewinnermittlung kleinerer Unternehmen in beschränktem Umfange eine Pauschalierung der BA zuzulassen sowie für AN die Möglichkeit der Durchführung einer Kurzveranlagung zu eröffnen, wurden nicht umgesetzt; zu derartigen Regelungen wird jedoch die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Bundesrat in dem entsprechend ergänzten § 51 EStG ermächtigt. Auf die Darstellung der Neuregelungen mit lediglich redaktionellem Charakter wird verzichtet. Die geänderten und ergänzten Vorschriften gelten grds. ab VZ 1996, auf davon abweichende Inkrafttretensregelungen wird jeweils hingewiesen.
1. Abgrenzung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht (§§ 1, 1a EStG)
Nach § 1 Abs. 3 EStG können natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben, auf Antrag a...