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Nutzungsausfallentschädigung als Betriebseinnahme
Kraftfahrzeuge, die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, können ertragsteuerlich unterschiedlich behandelt werden. Wird das Kraftfahrzeug in einen Unfall verwickelt und erhält der Steuerpflichtige hierfür eine Nutzungsausfallentschädigung durch die Versicherung des Unfallgegners, leitet sich deren steuerliche Behandlung nach der ertragsteuerlichen Zuordnung des Fahrzeugs ab (Betriebsvermögen bzw. Privatvermögen). Dies hat ebenfalls Auswirkung auf die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils im Jahr des Unfalls.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Steuerliche Behandlung gemischt genutzter Fahrzeuge
Werden Fahrzeuge sowohl betrieblich als auch privat genutzt, stellt sich ertragsteuerlich die Frage, ob diese als Betriebsvermögen oder als Privatvermögen zu behandeln sind. Hierzu ist auf den prozentualen betrieblichen Nutzungsanteil abzustellen.
Zur Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils wird die Fahrleistung in km herangezogen.
Unabhängig davon, ob das Fahrzeug dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet wird, ist für die Ermittlung des zutreffenden Einkommens eine Korrektur vorzunehmen.
Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen ist die private Nutzung i...