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Die mündliche Prüfung nach neuer Bilanzbuchhalter-Prüfungsordnung
Erste Erfahrungen aus der Praxis der Prüfungsausschüsse
Die [i]Bilanzbuchhalterprüfungsverordnung – BibuchhFPrV NWB MAAAF-07045IHK haben zu unterschiedlichen Terminen begonnen, die seit 2016 geltende neue Prüfungsordnung umzusetzen. Aufgrund der umfassenden Änderungen gegenüber der vorherigen Verordnung und aufgrund des unterschiedlich langen Erfahrungshorizonts mit der neuen Verordnung sind auch die Erkenntnisse der Prüfungsausschüsse noch vielfältig und uneinheitlich. Obwohl derzeit noch keine belastbaren und verlässlichen Statistiken über Prüfungsergebnisse nach der neuen Prüfungsordnung vorhanden sind, ist der Eindruck entstanden, dass die mündliche Prüfung nach der neuen Prüfungsordnung eine höhere Hürde darstellt, die von ungleich mehr Teilnehmern als früher gerissen wird.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Mündliche Prüfung: Bestandteile und Vorbereitung
Die mündliche Prüfung stellt die letzte Hürde zur Erlangung des anerkannten Fortbildungsabschlusses „Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ dar: Zugelassen werden gem. § 6 Abs. 1 BibuchhFPrV nur diejenigen Prüfungsteilnehmer, die die schriftliche Prüfung bestanden haben. Dabei besteht die mündliche Prüfung aus zwei wesentlichen Teilen:
einerseits aus einer Präsentation und
andererseits aus dem anschließenden Fachgespräch.