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WG Art. 88

Dritter Teil: Ergänzende Vorschriften

Erster Abschnitt: Protest

Art. 88 (weggefallen) [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAA-73993

1Anm. d. Red.: Art. 88 weggefallen gem. Gesetz v. (BGBl I S. 1507) mit Wirkung v. 26. 7. 1985.

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