Zweiter Teil: Eigener Wechsel
Art. 75 Wechselangaben
Der eigene Wechsel enthält:
die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
das unbedingte Versprechen, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
die Angabe der Verfallzeit;
die Angabe des Zahlungsortes;
den Namen dessen, an den oder dessen Order gezahlt werden soll;
die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
die Unterschrift des Ausstellers.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAA-73993