WG Art. 73

Erster Teil: Gezogener Wechsel

Zwölfter Abschnitt: Allgemeine Vorschriften

Art. 73 Fristberechnung

Bei der Berechnung der gesetzlichen oder im Wechsel bestimmten Fristen wird der Tag, von dem sie zu laufen beginnen, nicht mitgezählt.

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ZAAAA-73993