WG Art. 73
Erster Teil: Gezogener Wechsel
Zwölfter Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Art. 73 Fristberechnung
Bei der Berechnung der gesetzlichen oder im Wechsel bestimmten Fristen wird der Tag, von dem sie zu laufen beginnen, nicht mitgezählt.
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ZAAAA-73993