WG Art. 12
Erster Teil: Gezogener Wechsel
Zweiter Abschnitt: Indossament
Art. 12 Bedingungsfeindlichkeit des Indossaments, Indossament an den Inhaber
(1) 1Das Indossament muss unbedingt sein. 2Bedingungen, von denen es abhängig gemacht wird, gelten als nicht geschrieben.
(2) Ein Teilindossament ist nichtig.
(3) Ein Indossament an den Inhaber gilt als Blankoindossament.
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ZAAAA-73993