HGB § 5
Erstes Buch: Handelsstand
Erster Abschnitt: Kaufleute
§ 5 Kaufmann kraft Eintragung [1]
Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.
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AAAAA-73945
1Anm. d. Red.: § 5 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 1474) mit Wirkung v. .