BörsZulV § 6

Erstes Kapitel: Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt [1]

Erster Abschnitt: Zulassungsvoraussetzungen

§ 6 Stückelung der Wertpapiere

Die Stückelung der Wertpapiere, insbesondere die kleinste Stückelung und die Anzahl der in dieser Stückelung ausgegebenen Wertpapiere, müssen den Bedürfnissen des Börsenhandels und des Publikums Rechnung tragen.

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UAAAA-73908

1Anm. d. Red.: Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 1330) mit Wirkung v. 1. 11. 2007.