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Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III
[i]Ankündigung im KoalitionsvertragDie Entlastung der Wirtschaft von unnötiger Bürokratie aufgrund der Befolgung steuerlicher Pflichten ist in der politischen Diskussion ein Dauerbrenner. So spricht auch der Koalitionsvertrag in den Zeilen 2871-2878 diesen Aspekt an: „Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistikpflichten weiter verringern [...] weiterhin u. a. die Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen, die Harmonisierung, z. B. von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden, die Vermeidung von Doppelmeldung zur Berufsgenossenschaft, die Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht sowie bei Berichtspflichten und der Verwendungspflicht bestimmter Formulare anstreben.“
[i]Eckpunktepapier des BMWi (Stand Mai 2019)Datei öffnenNach den Bürokratieentlastungsgesetzen I und II v. und hat das BMWi nunmehr mit Stand Mai 2019 ein Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz III veröffentlicht. Hier werden drei Bereiche mit eigenen Überschriften angesprochen: (1) Steuerrecht entbürokratisieren, (2) Once only stärken – Chancen der Digitalisierung nutzen, (3) Schutz de...