Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anhebung von Grund-/Kinderfreibetrag, Kindergeld/-zuschlag und Bürokratieentlastung
Bundesrat stimmt Steuergesetzen zu
[i]Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Am hat der Bundesrat sowohl dem bereits am vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags als auch dem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie zugestimmt. Damit konnten beide Gesetzgebungsverfahren wie geplant noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden. [i]BürokratieentlastungsgesetzNachdem die Kabinettentwürfe bereits von Hörster in vorgestellt worden sind, befasst sich dieser Beitrag mit den im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
1. Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird mit Wirkung ab 2015 angehoben. Die Anhebung besteht aus zwei Komponenten:
[i]Anhebung des Grundentlastungsbetrags um 600 €Zum einen wird der bisherige Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 € ...