Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anhebung von Grund-/Kinderfreibetrag, Kindergeld/-zuschlag und Bürokratieentlastung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-94428 Am hat der Bundesrat dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags sowie dem Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Die Gesetze beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
Ausführlicher Beitrag s. .
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
[i]Anhebung des Entlastungsbetrags um 600 €Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird ab dem Veranlagungszeitraum 2015 um 600 € auf 1.908 € erhöht. Den Grundentlastungsbetrag „für ein Kind“ können alleinstehende Steuerpflichtige von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört.
[i]Erhöhung um 240 € für jedes weitere KindZusätzlich wird der Entlastungsbetrag künftig nach der Kinderzahl gestaffelt. Er steigt für das zweite und jedes weitere im Haushalt des alleinerziehenden Steuerpflichtigen lebende Kind jeweils um zusätzliche 240 € (Erhöhungsbetrag).
[i]Erhöhung des KinderfreibetragsDer Kinderfreibetrag wird in zwei Schritten angehoben. Für das Kalenderjahr 2015 erhöht er sich für jeden Elternteil auf 2.256 €, für Kalenderjahre ab 2016 dann auf 2.304 €.
[i]Anhebung des GrundfreibetragsAußerdem wird der steuerliche Grundfreibetrag für das Kalend...