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Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie
Übersichtliche Bürokratieentlastungen verabschiedet
Der Bundesrat hat am dem Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) zugestimmt. Vorgesehen sind u. a. die folgenden Änderungen: Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen (§ 147 Abs. 3 AO), Anhebung der Grenze für die vierteljährliche Lohnsteueranmeldung sowie der Grenze für den Lohnsteuereinbehalt für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte, (Folge-)Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten für geringwertige Wirtschaftsgüter, Erhöhung der Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge und eine umsatzsteuerliche Änderung beim Factoring.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Vorbemerkungen
1. Einführung in die Problemstellung
[i]Bürokratieentlastung als Maßnahme im Koalitionsvertrag ...Die Entlastung der Steuerpflichtigen von unnötiger Bürokratie ist seit jeher ein Klassiker der Steuerpolitik. So beschreibt bereits der zwischen CDU, CSU und SPD abgeschlossene S. 1725Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode im Unterkapitel „Steuervereinfachung und Steuervollzug“ diverse Einzelmaßnahmen, wodurch eine Steuervereinfachung erzielt werden soll, mithin Steuerpflichtige von der Bür...