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EuGH – Unionsrechtliche Bedeutung des Nutzungsberechtigten
Jüngst hat sich der EuGH in mehreren Verfahren mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen sich der Steuerpflichtige auf Vergünstigungen nach der Mutter-Tochter-Richtlinie bzw. der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie berufen kann. Mit den Urteilen v. - C-116/16 „T Danmark“ u. a. NWB AAAAH-12914 und C-115/16 „N Luxembourg 1“ u. a. NWB KAAAH-12915 bestätigte der EuGH den allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, dass man sich nicht betrügerisch oder missbräuchlich auf Vorschriften des Unionsrechts berufen darf, mithin sind die Vorteile der Richtlinien auch zu verwehren, wenn dies nicht in einzelstaatlichen oder vertraglichen Bestimmungen vorgesehen ist.
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I. Sachverhalt und Vorlagefragen
In den sechs dänischen Vorlageverfahren ging es um die Frage, ob die Vermeidung der dänischen Quellenbesteuerung durch die Einschaltung einer im EU-Ausland ansässigen „beherrschten“ Gesellschaft rechtsmissbräuchlich sei. Nach Auffassung der dänischen Steuerbehörde waren die jeweiligen zivilrechtlichen Empfänger der Zins- bzw. Dividendenzahlungen nicht Nutzungsberechtigte im Sinne der jeweiligen Richtlinie, sondern bloße Durchleitungsgesellschaften, die sich in Bezu...