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IWB Nr. 9 vom Seite 356

Verrechnungspreisermittlung – die gewinnorientierten Methoden

Steuerberater, FB IStR, Dipl.-Wirtschaftsjurist Thorsten Wagemann, München

I. Rechtsquellen und Standards

Neben [i]Zu den Standardmethoden, s. Wagemann, Lexikon des internationalen Steuerrechts NWB FAAAH-08369 den geschäftsvorfallbezogenen Standardmethoden zur Verrechnungspreisermittlung (Preisvergleichs-, Wiederverkaufspreis- und Kostenaufschlagsmethode) sind in einem bestimmten Rahmen auch geschäftsvorfallbezogene, gewinnorientierte Methoden zur Ermittlung von fremdvergleichskonformen Verrechnungspreisen im internationalen Konzern zulässig.

Als [i]Rangfolge der Verechnungspreismethoden übergeordnete internationale Quelle der Verrechnungspreismethoden gilt generell Kapitel II der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (Stand 2017). Auf OECD-Ebene gibt es keine Rangfolge bei der Anwendung von Standard- und anderen Methoden. Es soll, bezogen auf die einzelne Transaktion, die am besten geeignete Verrechnungspreismethode („most appropriate method“) zur Anwendung kommen (Tz. 2.3 der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017).

Das deutsche Recht räumt in § 1 Abs. 3 Satz 1 AStG grds. den Standardmethoden einen Vorrang gegenüber den gewinnorientierten Methoden ein, zumindest im Fall von uneingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerten. Liegen lediglich eingeschränkt vergleichbare Werte vor, ordnet § 1 Abs. 3 Satz 2 AStG die Anwendung der „geeigneten Verrechnungsp...

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