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Unionsrechtliche Bedeutung des Nutzungsberechtigten
„T Danmark“ u. a. sowie Rs. C-115/16 „N Luxembourg 1“ u. a.
Der [i]EuGH, Urteile v. 26.2.2019 - Rs. C-116/16 „T Danmark“ u. a. NWB AAAAH-12914, Rs. C-115/16 „N Luxembourg 1“ u. a. NWB KAAAH-12915 EuGH hat jüngst in mehreren Verfahren dazu Stellung genommen, unter welchen Umständen die Vorteile aus der Mutter-Tochter-Richtlinie bzw. der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie zu versagen sind. Die in der Praxis bedeutende Frage hierbei ist, ob für die Quellensteuerbefreiung im Rahmen der Mutter-Tochter-Richtlinie (bzw. der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie) die endgültige Verwendung der Dividenden (bzw. Lizenzzahlung) in mehrstöckigen Gesellschaftsstrukturen entscheidend ist. Insbesondere, wenn diese Konzernstrukturen auch bezwecken, die Steuerbelastung in Gestalt einer Quellensteuerbelastung auf Dividendenausschüttungen (bzw. Lizenzzahlung) innerhalb des Konzerns zu minimieren. Mit den Urteilen v. bestätigte der EuGH den allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, dass man sich nicht betrügerisch oder missbräuchlich auf Vorschriften des Unionsrechts berufen darf, mithin sind die Vorteile der Richtlinien auch zu verwehren, wenn dies nicht in einzelstaatlichen oder vertraglichen Bestimmungen vorgesehen ist.
Eine missbräuchliche Berufung auf Unionsrecht ist unzulässig. Die Beweislast für einen Rechtsmissbrauch liegt bei der Finanzverwaltung.
Nur der „Nutzungsberechtigt...