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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen bei Messeveranstaltungen?
Aktuelle Zweifelsfragen
Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten bestehen zahlreiche Zweifelsfragen, die im nachfolgenden Beitrag am Beispiel von Messeveranstaltungen näher beleuchtet werden. Im Fokus steht die Abgrenzung eines Mietvertrags zu anderen Verträgen sowie die Frage, unter welchen Voraussetzungen „fiktives“ Anlagevermögen vorliegt.
, Zerl NWB YAAAH-08795
Unter welchen Voraussetzungen liegt „Anlagevermögen“ im Sinne der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung vor?
Nach welchen Kriterien ist sog. „fiktives Anlagevermögen“ zu bestimmen?
Unterliegen Mietzahlungen eines Messeausstellers der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?
I. Einleitung
[i]Hubert, Verfassungskonformität
der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet-/Pacht- und Lizenzaufwendungen
erneut bestätigt, StuB 23/2018 S. 859
NWB WAAAH-01762
Schöneborn,
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen, Grundlagen
NWB TAAAE-52365 Mit der
Unternehmenssteuerreform 2008 wurden die gewerbesteuerlichen
Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nr. 1 GewStG deutlich
verbreitert, indem nicht nur Dauerschuldzinsen, sondern
sämtliche Entgelte für Schulden erfasst
werden. Dazu zählen neben Zinsen für Geldkapitalüberlassungen
auch gesetzlich definierte Finanzierungsanteile bei Sachkapitalüberlassungen
(Miet- und Pachtzinsen, Vergütungen für Rechteüberlassung). Dadurch sollen
Erträge aus eigen- und fremdfinanziertem ...