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Steuerrecht | Darlehensausfall ohne Nachweis der betrieblichen Veranlassung keine Betriebsausgabe
Der Ausfall eines Darlehens, das ein Chefarzt einem selbständig tätigen Facharzt gewährt, ist nicht als vorweggenommene Betriebsausgabe absetzbar, wenn die betriebliche Veranlassung nicht nachgewiesen wird.
Der [i]Geplante Praxisgründung nicht nachgewiesen Chefarzt war bei der Darlehensgewährung Angestellter. Er hätte daher nachweisen müssen, dass er mit dem Darlehensnehmer eine Praxis gründen will und dass die Darlehen als Einlage oder Gründungskapital gedacht seien.
Der [i]Hinweise auf private Beziehung Kläger und der Darlehensempfänger waren befreundet und hatten viele Jahre im selben Krankenhaus gearbeitet. Daher lag es nahe, dass die Darlehen privat veranlasst waren. In den Darlehensverträgen fand sich auch kein Hinweis auf eine Praxisgründung.
Der [i]Verlust nach § 20 EStG abziehbar? Darlehensverlust kann damit bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG abgese...