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Agenda-Entscheidungen des IFRS IC
I. Überblick
Im Januar und März 2019 hat das IFRS IC eine Reihe von Agenda-Entscheidungen getroffen, die im Folgenden kurz nachgezeichnet werden. Die Entscheidungen berühren den Anwendungsbereich von IAS 1, IAS 8, IAS 23, IAS 27, IAS 37, IAS 38, IFRS 9, IFRS 11, IFRS 12 und IFRS 15. Alle Sachverhalte sind nach Ansicht des IFRS IC unter Rückgriff auf die bestehenden Regeln der IFRS und das Rahmenkonzept sinnvoll bilanziell abbildbar. Von daher soll keine der Fragestellungen in das Arbeitsprogramm des IFRS IC aufgenommen werden (ausschließlich sog. non-agenda decisions).
II. Agenda-Entscheidungen
1. Vorauszahlungen auf unsichere Steuerschulden außerhalb des Anwendungsbereichs von IAS 12 (1/2019)
Im zu beurteilenden Fall hat das bilanzierende Unternehmen eine Vorauszahlung auf dem Grunde nach bestrittenen Steuerschulden geleistet, deren Entstehung nicht an den steuerlichen Unternehmensgewinn anknüpft. Daher liegt die potenzielle Steuerverpflichtung im Anwendungsbereich von IAS 37. Das Unternehmen geht mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 % davon aus, nicht in Anspruch genommen zu werden. Zur Vermeidung möglicher Strafzahlungen im Falle des Unterliegens wurde o. g. Vorauszahlung geleistet, bei deren Bilanzie...