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BayLfSt | Kein vorzeitiger Wechsel der Zuständigkeit des Betriebsstättenfinanzamtes bei beschränkter Steuerpflicht
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sein Schreiben zur Zuständigkeit für Arbeitnehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland v. - S 0122.2.1-1/1 St 41 NWB ZAAAC-88927 ergänzt.
Das aktuelle Schreiben ist v. . Die Textziffer 1 des Schreibens befasst sich unverändert mit Arbeitnehmern, die auf Antrag gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Hier bleibt weiterhin das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zuständig. Dies gilt nun ausdrücklich (und insoweit ergänzend) unabhängig davon, ob der Antrag auf Anwendung des § 1 Abs. 3 EStG bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren oder erst im Rahmen der Veranlagung gestellt worden ist und auch, wenn keine Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet wurden. An dieser Zuständigkeit ändert sich im Grundsatz n...