IWB Nr. 6 vom Seite 1

Mehr Strafen als Steuern

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Die [i]Google verdient prächtig – und wird schon wieder für den Missbrauch seiner Dominanz bestraftEU-Kommission hat zum dritten Mal seit 2017 eine Milliarden-Geldbuße gegen Google verhängt, weil das Unternehmen mit Sitz in Mountain View, Kalifornien seine Marktmacht missbraucht haben soll. Damit summieren sich die Strafen des US-Mutterkonzerns Alphabet seit 2017 auf 8,19 Mrd. Euro. Damit wären die Strafen des Suchmaschinenriesen je nach Periode der Betrachtung teilweise größer als seine Steuerzahlungen – nicht nur in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten, sondern weltweit.

Zahlen gefällig? Die Alphabet Inc. machte im vierten Quartal 2018 bei einem Umsatz von 39,3 Mrd. US-Dollar ziemlich genau 9 Mrd. Dollar Gewinn. Im Geschäftsjahr 2018 lag der Gesamtumsatz bei 136,8 Mrd. Dollar. Der Nettogewinn betrug 30,7 Mrd. Dollar. Die Steuern des Internetkonzerns in den USA betrugen 4,2 Mrd. Dollar. Die Einnahmen aus der EU laufen übrigens über eine irische Holding in Bermuda und unterliegen dort einem Nullsteuersatz. Ganz legal. Glückliches Google!

[i]Die EU erweitert ihre „Schwarze Liste“Es passt ins Bild, dass die EU Bermuda, neben weiteren sonnigen Domizilen, jüngst auf ihrer Liste der nicht kooperativen Staaten hinzugefügt hat, weil das Inselterritorium den EU-Wünschen an steuerliche Transparenz und Informationsaustausch nicht entspricht. Fluch der Karibik, gewissermaßen.

[i]Die OECD diskutiert Pläne zur Besteuerung der „digitalen Wirtschaft“Damit soll es aber bald vorbei sein. Die Besteuerung der „digitalen Wirtschaft“ ist nicht nur permanent Gegenstand politischer Absichtserklärungen, sondern auch von Arbeitsgruppen. Nachdem die EU-Steuer auf Online-Werbung abgeblasen ist, richtet sich das Augenmerk auf die Arbeiten der OECD (s. dazu ausführlich Becker/van der Ham ab ). Dort haben Deutschland und Frankreich Pläne für eine effektive Mindestbesteuerung lanciert. Die Vorschläge sind von breitem Interesse, denn sie – mehr noch die der OECD vorliegenden alternativen Vorschläge – wären einschneidend. Sie betreffen nicht nur die Big Techs, von denen stets die Rede ist. Sie sollen für alle Unternehmen und Geschäftsmodelle gelten und an die Wurzeln der Regeln über die Zuweisung von Besteuerungsrechten gehen. Wenn es schlecht läuft, steuern wir auf eine Abkehr vom Fremdvergleichsgrundsatz zu und geraten in eine ziemlich „raue“ Phase, in welcher der globale Steuerkuchen neu aufgeteilt wird. Bislang erscheint es zweifelhaft, ob damit wirklich „Anreize für steuerinduzierte Gewinnverschiebungen, die große Konzerne vornehmen, unterbunden werden“ (so jüngst das BMF zu den Zielen der Pläne in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, BT-Drucks. 19/8180 S. 3 f.). Vielleicht eher im Gegenteil!

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 6 / 2019 Seite 1
NWB CAAAH-10576