Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktueller Rechtsstand des § 1 Abs. 3a GrEStG
Der Grunderwerbsteuer unterliegt auch das Innehaben einer durchgerechneten Beteiligung von mindestens 95 %
Der Grunderwerbsteuer unterliegt grundsätzlich jede Rechtsänderung an einem inländischen Grundstück. Neben dem klassischen Kauf (Rechtsgeschäft), den Übertragungen kraft Gesetzes (z. B. durch Verschmelzung) oder den sog. Zwischengeschäften (z. B. bei Abtretung eines Übereignungsanspruchs) zählen auch fiktive Tatbestände dazu: § 1 Abs. 2a GrEStG (vgl. Saecker, NWB 11/2019 S. 738), § 1 Abs. 3 GrEStG (vgl. Saecker, NWB 12/2019 S. 817) und § 1 Abs. 3a GrEStG. [i]Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter, NWB EAAAB-14435 Diese Ergänzungstatbestände treten nur im Zusammenhang mit grundbesitzenden Gesellschaften auf und sind oftmals selbst für gestandene Steuerfachleute nur schwer auszumachen. Der folgende Aufsatz zeigt nun den aktuellen Rechtsstand des dritten fiktiven Tatbestands § 1 Abs. 3a GrEStG auf.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
Zu den weiteren fiktiven Tatbeständen des § 1 GrEStG siehe
I. Gesetzeshistorie
1. Entwicklung der RETT-Blocker-Modelle
[i]Umgehung der GrESt durch Share DealsWer zahlt schon gern Steuern, wenn man es durch geschickte Gestaltung auf legalem Wege verhindern kann. So gab es viele Jahre ein Katz- und Maus-Spiel zwischen d...