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Aktuelle Entwicklungen bei § 1 Abs. 2a GrEStG
Richterliche Entscheidungen und gleich lautende Ländererlasse lösen viele Fragen
Die Grunderwerbsteuer als Verkehrsteuer erweckt auf den ersten Blick den Eindruck einer ergänzenden Umsatzsteuer. Tatsächlich geht das GrEStG weiter: Jede Rechtsänderung an einem inländischen Grundstück droht einer Besteuerung. Somit sind auch gesellschaftsvertragliche Vorgänge, bei denen sich das zivilrechtliche Eigentum der in diesen Gesellschaften befindlichen Grundstücke nicht ändert, letztlich von der Grunderwerbsteuer berührt. Der Gesetzgeber hat dafür fiktive Tatbestände formuliert: § 1 Abs. 2a, 3 und 3a GrEStG. Der nachfolgende Beitrag stellt zunächst den aktuellen Rechtsstand des § 1 Abs. 2a GrEStG dar, greift die kürzlich veröffentlichten Erlasse auf und schließt mit einem Ausblick auf gesetzgeberische Planungen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
Zu den weiteren fiktiven Tatbeständen des § 1 GrEStG siehe
I. Allgemeines
Der Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG wurde im Rahmen des JStG 1997 v. (BGBl 1996 I S. 2049) mit Wirkung ab eingeführt und entsprang damaliger Rechtsprechung, die der Gesetzgeber weiterentwickelte. Die Gesetzesfassung S. 739wurde bis heute mehr...