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Amtshaftung | Folgen einer fehlerhaften Rentenauskunft
Selbst im Fall des Bestehens eines Amtshaftungsanspruchs infolge unrichtiger Rentenauskunft einer Behörde kann der Betroffene nicht automatisch verlangen, so gestellt zu werden, als wäre die Auskunft richtig gewesen. Es kommt vielmehr darauf an, wie er sich konkret verhalten und sich infolgedessen seine Vermögenslage entwickelt hätte, wenn eine zutreffende Auskunft erteilt worden wäre. Dazu bedarf es einer konkreten und schlüssigen Darlegung des Betroffenen.
Auskünfte, die ein Beamter erteilt, müssen dem Stand seiner Erkenntnismöglichkeiten entsprechend sachgerecht, also vollständig, richtig und unmissverständlich sein, so dass der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann. Wenn Rechts- oder Fachkenntnisse über den Gegenstand der Auskunft beim Empfänger nicht vorausgese...