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Disziplinarmaßnahme | Steuerhinterziehung durch Beamten
Die außerdienstliche Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten weist einen engen Bezug zu dessen dienstlichen Aufgabenbereich und Kernpflichten auf und ist daher auch in besonderer Weise geeignet, Achtung und Vertrauen in die ordnungs- und pflichtgemäße Amtsführung des Beamten nachhaltig zu beeinträchtigen. Seine Selbstanzeige hat keine ansehenswahrende Bedeutung dergestalt, dass mit ihr disziplinarrechtliche Konsequenzen der Steuerhinterziehung entfielen.
Im Streitfall musste deshalb ein Steueroberinspektor bei einer Hinterziehungssumme von über 100.000 € und trotz seiner erfolgreichen Selbstanzeige eine Zurückstufung mit geringerem Endgrundgehalt hinnehmen. Bei einer außerdienstlichen Steuerhinterziehung mit einem Volumen von mehr als 1 Mio. € wäre wohl eine Entfernung aus dem Die...