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Zur Zukunft der Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG
Status quo und Handlungsoptionen des deutschen Steuergesetzgebers
§ 50d Abs. 3 [i]Hagemann/Kahlenberg (Hrsg.), Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) Kommentar, NWB Verlag 2019, lieferbar ab Mitte Dezember 2018, ISBN: 978-3-482-67231-6EStG ist zur Abwehr von Gestaltungen gedacht, die allein der Entlastung von deutschen Abzugssteuern dienen (sog. Treaty- bzw. Directive-Shopping). Die seither bestehenden unionsrechtlichen Bedenken hat der EuGH nunmehr in zwei Entscheidungen bestätigt. Insofern steht fest, dass sowohl die Alt- als auch die Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG EU-rechtswidrig sind. Die zwischenzeitliche Reaktion des BMF in einem Schreiben v. (BStBl 2018 I S. 589) ist damit schon jetzt überholt; der gegenwärtige Zustand ist weder befriedigend noch rechtssicher. Der Gesetzgeber ist zum Handeln genötigt. Die entscheidende Frage lautet nur: Wie?
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Quellensteuerabzug mit AbgeltungswirkungIm Rahmen der beschränkten Steuerpflicht erfolgt die Besteuerung in der Regel durch Steuerabzug (z. B. §§ 43 ff. EStG, § 50a EStG). Dieser entfaltet grundsätzlich Abgeltungswirkung. Gemäß § 50d Abs. 1 EStG ist der Quellensteuerabzug selbst dann vorzunehmen, wenn sich andernorts (z. B. aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen) eine Entlastung vom Que...