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NWB Nr. 8 vom Seite 473

EuGH kippt deutsche Anti-Treaty-Shopping-Vorschriften – eine Zwischenbilanz

Analyse des EuGH-Urteils C-504/16 und C-613/16

Professor Dr. Gerhard Kraft

[i]EuGH, Urteil v. 20.12.2017 - Rs. C-504/16 und C-613/16 NWB CAAAG-69289 Der und C-613/16 NWB CAAAG-69289 entschieden, dass die bis zum Veranlagungszeitraum 2011 anwendbare Fassung des § 50d Abs. 3 EStG (i. d. F. des JStG 2007 v. , BGBl 2006 I S. 2878) nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Die beiden verbundenen Rechtssachen ergingen auf Vorlage des FG Köln und sind in der Steuerkommunität wohl eher unter den Verfahrensnamen beim EuGH bekannt, nämlich „Deister-Holding“ und „Juhler-Holding“. Der EuGH bestätigte die unionsrechtlichen Zweifel des vorlegenden Gerichts dadurch, dass er in der früheren Ausgestaltung der Vorschrift nicht nur einen Verstoß gegen die primärrechtlich geschützte Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV), sondern auch gegen die sekundärrechtlichen Bestimmungen der Art. 1 Abs. 2 und Art. 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie erblickt hat. Die nunmehr ergangene, ebenso wie eine noch zu erwartende Entscheidung des EuGH zum gleichen Themenbereich, haben immense Bedeutung für nahezu sämtliche Bereiche, in denen im Inland ansässige Tochtergesellschaften von im Ausland ansässigen Gesellschaftern gehalten werden. Daher verdient das EuGH-Judikat eine nähere Analyse mit Hinweisen für die Gestaltungspraxis.

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