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Anti-Treaty-Shopping
BMF-Schreiben zum Kapitalertragsteuerabzug bei ausländischen Gesellschaften
Unter „Treaty-Shopping“ wird im Internationalen Steuerrecht die Konstellation verstanden, dass die Zwischenschaltung von Kapitalgesellschaften in einem Abkommensstaat durch solche Steuerpflichtige, die bei unmittelbarer Einkünfteerzielung die günstigen Abkommenswirkungen der zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft nicht in Anspruch nehmen könnten, als missbräuchlich empfunden wird. Der deutsche Gesetzgeber hat versucht, diesen „Missbrauch“ durch die Regelungen des § 50d Abs. 3 EStG und § 50j EStG in den Griff zu bekommen. Allerdings hat der und C-613/16, Deister Holding, entschieden, dass die frühere Fassung des § 50d Abs. 3 EStG (i. d. F. des JStG 2007 vom , BGBl 2006 I S. 2878) nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Nun hat das BMF dazu ein aktuelles Schreiben herausgegeben.
Ausgangslage
Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 EStG 2007 hat eine ausländische Gesellschaft keinen Anspruch auf (teilweise) Freistellung von Quellensteuer aufgrund einer Richtlinie oder eines DBA, soweit Personen an ihr beteiligt sind, die die Erstattung oder Freistellung nicht in Anspruch nehmen könnten, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erwirtschaften. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn u. a.
die Zwischenschaltung der ausländischen Gesell...