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Die Behandlung von Verlusten im Zusammenhang mit § 4 Abs. 4a EStG
Neues Berechnungsschema durch den BFH
[i]BFH, Urteil v. 14.3.2018 - X R 17/16 NWB IAAAG-88857 Der BFH hat mit der jüngsten Entscheidung zur Deckelung des Schuldzinsenabzugs im Verlustfall die Berechnungsmethode zur Ermittlung des eingeschränkten Schuldzinsenabzugs konsequent fortgeführt (Urteil v. - X R 17/16 NWB IAAAG-88857). Ausgehend vom Gedanken, dass die Regelungen teleologisch zu reduzieren sind für den Fall, dass durch einen Verlust eine Überentnahme entsteht, entwickelt der BFH ein Modell zur Ermittlung der maximalen Bemessungsgrundlage für die Minderung des Schuldzinsenabzugs.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Einschränkung des Schuldzinsenabzugs
1. Grundsatz
[i]Reaktion auf BFH- Rechtsprechung zum Zwei-/MehrkontenmodellDer Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen erfährt in § 4 Abs. 4a EStG Einschränkungen für den Fall, dass der Steuerpflichtige mehr entnimmt, als er Gewinn erzielt und Einlagen getätigt hat. Mit der Vorschrift, die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. , BGBl 1999 I S. 402, eingeführt wurde, reagierte der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung des Großen Senats des BFH zur Anerkennung des Zwei-/Mehrkontenmodells (Beschluss v. - GrS 1-2/95, BStBl 1998 II S. 193); die Vorschrift wurde bereits mit dem Gesetz...BGBl 1999 I S. 2601