Null-Aktivität mit Steuerwirkung
Liebe Leserinnen und Leser,
bekanntlich kann auch Nichtstun steuerliche Folgen auslösen. Darauf hat das -01 NWB LAAAG-98109 hingewiesen. Danach setzt der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts Deutschlands i. S. von § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG, § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 12 Abs. 1 KStG oder gleichlautender Vorschriften keine Handlung des Stpfl. voraus. Ausschluss oder Beschränkung können allein durch eine Änderung der rechtlichen Ausgangssituation ausgelöst werden, unabhängig von einer Aktivität des Stpfl. (sog. passive Entstrickung).
Mit dem Begriff der „Entstrickung“ werden Sachverhalte erfasst, mit denen stille Reserven eines Wirtschaftsguts der deutschen Besteuerung entzogen werden sollen. So stellt bspw. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG Vorgänge, bei denen ein Wirtschaftsgut in eine ausländische Betriebstätte mit DBA-Freistellung überführt wird, der Entnahme eines Wirtschaftsguts gleich. Eine Entnahme für betriebsfremde Zwecke wird hier fingiert, obwohl das Wirtschaftsgut nur innerhalb des Unternehmens transferiert wird. Liegt dort noch eine Aktivität der Stpfl. vor, kann auch die erstmalige Anwendung eines neu abgeschlossenen oder revidierten DBA die Entstrickung auslösen, welches eine mit Art. 13 Abs. 4 OECD-Musterabkommen vergleichbare Regelung enthält. Hier wird das Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinnen von Anteilen an Immobiliengesellschaften dem Belegenheitsstaat des Vermögens zugewiesen. Der Ansässigkeitsstaat verliert den Zugriff auf die stillen Reserven. Die Rechtsfolgen der passiven Entstrickung treten im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendbarkeit des erstmals abgeschlossenen oder revidierten DBA ein. Merke: Das Steuerrecht ist für die „Wachsamen“ geschrieben.
In diesem Sinne „wachsam“ für Sie war auch die SteuerStud-Redaktion bei der Auswahl der Beiträge für diese SteuerStud-Ausgabe: Noch einmal liegt ein Schwerpunkt auf den Beiträgen zur Vorbereitung auf die mündliche StB-Prüfung 2019 – mit dem Fragen-Antworten-Katalog von Dr. iur. Daniel Dürrschmidt LL.M. zum Europarecht und Europäischen Steuerrecht NWB HAAAG-96927 sowie von Vera Bulla zu den Themen VWL/BWL NWB RAAAG-96928. Lesen Sie zudem das simulierte Prüfungsgespräch zum Bilanzsteuerrecht und anderen Rechtsgebieten von Dr. Ingmar Schörck und Phelina Sankat ab S. 107 NWB BAAAG-96929 sowie in Ergänzung hierzu den RechtsprechungsRadar zum Bilanzsteuerrecht von mir NWB XAAAG-96926.
Darüber hinaus veranschaulicht die Fallstudie von Holger Raudszus und Christian Grebe NWB IAAAG-96931 die Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG, während Jörg Ramb NWB YAAAG-96930 die Regelungen der §§ 13a, 13b ErbStG erläutert. Testen Sie ferner Ihr Wissen mithilfe der Übungsklausur aus dem Körperschafsteuerrecht von Younes Melhem und Roman Fuhrmann NWB SAAAG-96932. Der beinhaltet diesmal eine Übungsklausur zum Ertragsteuerrecht von Nicole Heinrich NWB LAAAH-00866.
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Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre.
Herzliche Grüße
Ihr
Franz Jürgen Marx
Fundstelle(n):
SteuerStud 2/2019 Seite 73
NWB TAAAG-96923