Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Swen Oliver Marx, Hechtner

Einkommensteuergesetz Kommentar

4. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-482-65344-5

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 41c Änderung des Lohnsteuerabzugs

Hans-Ulrich Dietz (Oktober 2019)
Hinweis:

R 41c.1 bis 41c.3 LStR; H 41c.1 bis 41c.3 LStH. BStBl 2017 I 473.

A. Allgemeine Erläuterungen

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Mit dieser Norm soll – bezogen auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum – eine materiell korrekte Besteuerung des Arbeitslohns durch den Arbeitgeber sichergestellt werden. Auch dienen die in § 41c Abs. 4 EStG geregelten Anzeigepflichten dazu, Haftungsrisiken für Arbeitgeber größtenteils zu vermeiden.

2 Geltungsbereich: Diese Norm gilt sowohl für unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer. Bei Letztgenannten ist eine Änderung des Lohnsteuerabzugs nach Ablauf des Kalenderjahres nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer nachfordert. Eine Änderung zugunsten des beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers darf nach Ablauf des Kalenderjahres nur das Finanzamt vornehmen.

3In dieser Vorschrift werden die Änderungstatbestände (Abs. 1), Regelungen zur Aufbringung der zu erstattenden Lohnsteuer (Abs. 2), zeitliche Rahmenbedingungen (Abs. 3) und vom Arbeitgeber zu beachtende Anzeigepfl...

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