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Die deutsche Familienstiftung im Steuerrecht (Teil 2)
Laufende Besteuerung und Auflösung
Die Familienstiftung kann aus zivilrechtlicher Perspektive ein interessantes Gestaltungsinstrument insbesondere für Zwecke der Nachfolgegestaltung und des Vermögensschutzes sein. Im Folgenden wird die laufende Besteuerung und die Besteuerung der Auflösung im Überblick dargestellt. Für die Besteuerung der Errichtung einer Familienstiftung vgl. Teil 1 dieses Beitrags (NWB-EV 9/2018 S. 297). Auch wenn die laufende Besteuerung einer Stiftung bei der Errichtung zwar in der Regel nicht im Fokus steht, ist ein solides Grundlagenwissen unabdingbar: Bei einer Stiftung müssen – insbesondere im Unterschied zu anderen Körperschaftsteuersubjekten wie der GmbH – zahlreiche Besonderheiten berücksichtigt werden.
Stiftungen erzielen nicht qua Rechtsform Einkünfte aus Gewerbebetrieb, weil § 8 Abs. 2 KStG nicht auf § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG verweist. Stiftungen können also (theoretisch) Einkünfte aus allen sieben Einkunftsarten erzielen.
Deutsche Familienstiftungen unterliegen im Abstand von 30 Jahren der sogenannten Ersatzerbschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).
Der BFH hat jüngst in Bezug auf § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a. F. klargestellt, dass die Auszahlung von Liquidationsendvermögen nicht der Einkommensteuer unterliegt. Nach...