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Stiftungsrechtsreform auf der Zielgeraden
Überblick über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und erste kritische Analyse
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts hat am das Kabinett mit deutlichen Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr passiert. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahren ist bis Ende Juni zu rechnen. Erhebliche Änderungen des Entwurfs im Gesetzgebungsverfahren wären eine echte Überraschung. Der Regierungsentwurf unternimmt den Versuch, die bisher landesrechtlich geregelten Teile des Stiftungszivilrechts in das BGB zu überführen. Dabei wird vielfach die bestehende landesrechtliche Rechtslage schlicht auf Bundesebene ohne erhebliche Änderungen kodifiziert. Allerdings ergeben sich in zentralen Bereichen – wie der Möglichkeit zur Satzungsänderung oder den Anforderungen an Verbrauchsstiftungen – Veränderungen, welche die Freiheiten der Stifter einschränken. Aus diesem Grund lohnt bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelungen für Bestandsstiftungen – der Entwurf geht derzeit v. aus – eine Auseinandersetzung mit dem voraussichtlichen „neuen“ Stiftungsrecht. In nicht wenigen Fällen bietet sich eine „Modernisierung“ der Satzungen von Bestandsstiftungen zur Vorbereitung au...