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Die „neuen“ BFH-Urteile zur Schätzung bei einem Einnahmenüberschussrechner
Unsicherheiten in der Buchführung
[i]Beyer, NWB 6/2018 S. 356Nach dem sog. Zeitreihenvergleichsurteil des X. Senats des (BStBl 2015 II S. 743) und dem Quantilsschätzungsbeschluss v. - X B 16/17 NWB PAAAG-52009 schien es ein wenig ruhiger um die Schätzungsfälle nach digitaler Betriebsprüfung geworden zu sein. Im Hinblick auf die Frage, wie im Fall von fehlenden Programmierprotokollen in Papierform zu verfahren sei, hob der X. Senat allerdings ein ,G,U NWB RAAAG-44601 auf und wies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück ( NWB HAAAG-78209). Die Schätzungsrechtsprechung des X. Senats greift nun der VIII. Senat des BFH in zwei Urteilen teilweise auf. Auch der VIII. Senat unterscheidet deutlich zwischen formellen und materiellen Buchführungsfehlern und verneint bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, mangels entsprechender Begründung eine Hinzuschätzung. Darüber hinaus verwendet er den Begriff der „ausreichenden Begründungstiefe“ beim Unsicherheitszuschlag.
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