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Übergang von einer Umsatzsteuer-Nachschau zur -Sonderprüfung
und v. 11.4.2018 - 6 K 44/17
[i]FG Hamburg, Urteil v. 9.1.2018 - 1 K 168/17 NWB CAAAG-80810; v. 11.4.2018 - 6 K 44/17 NWB RAAAG-86281 Nachschauen sind zusätzliche Instrumente für spontane Prüfungen neben den regulären Außenprüfungen, die eine vorherige Ankündigung und Prüfungsanordnung voraussetzen. Der Gesetzgeber hat zum die Befugnis zu einer Kassen-Nachschau in § 146b AO geregelt. Daneben bestehen die etablierten Regelungen einer Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g EStG) und Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG). Um letztere geht es in dieser Besprechung der aktuellen finanzgerichtlichen Rechtsprechung. Die beiden rechtskräftigen Urteile des FG Hamburg [i]Wenning, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, infoCenter NWB WAAAB-40738 (Urteil v. - 1 K 168/17 NWB CAAAG-80810; Urteil v. - 6 K 44/17 NWB RAAAG-86281) betreffen die Fragen, ob mit einer Umsatzsteuer-Nachschau der Typ des genutzten Kassensystems überprüft werden darf und wann der Prüfer vor Ort zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergehen kann. Die beiden Senate des FG Hamburg haben zu vergleichbaren Sachverhalten unterschiedlich geurteilt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Gemeinsamer Ausgangssachverhalt beider Urteile
[i]Wenning, Umsatzsteuer-Nachschau, infoCenter NWB VAAAA-57093 Die Sachverhalte beider Urteile des FG Hamburg sind im Ausgangspunkt identisch. Bei einer Reihe von Fast Food-Lieferante...