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Die „neuen“ BFH-Urteile zur Schätzung bei einem Einnahmenüberschussrechner
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-94420 Die Schätzungsrechtsprechung des X. Senats greift der VIII. Senat des BFH in zwei Urteilen teilweise auf. In seinen Urteilen v. - VIII R 5/14 NWB YAAAG-80496 und VIII R 6/14 NWB IAAAG-80497 wendet er zwar nicht unmittelbar die sog. Drei-Stufen-Theorie an. Doch unterscheidet auch dieser BFH-Senat deutlich zwischen formellen und materiellen Buchführungsfehlern und verneint bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn durch Einnahmennüberschussrechnung ermittelt, mangels entsprechender Begründung eine Hinzuschätzung. Darüber hinaus geht er auch auf die Frage ein, wie ein pauschaler Sicherheitszuschlag zu behandeln wäre. Auch er verwendet den Begriff der „ausreichenden Begründungstiefe“ wie schon der X. Senat in seinem Urteil v. - X R 11/16 (BStBl 2017 II S. 992).
Ausführlicher Beitrag s. .
Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids
[i]Nichtigkeit setzt Willkür vorausSelbst in dem Fall einer noch so hohen Schätzung ist in der Regel Rechtswidrigkeit und nicht Nichtigkeit des Bescheids gegeben (vgl. etwa , BStBl 2006 II S. 578). Es muss ein Fall von Willkür vorliegen, der im Sachverhalt des nicht gegeben ist, da das Finanzamt seine Schätzu...