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Einkommensteuer | Spendenabzug bei Vorlage einer Zuwendungsbestätigung mit nicht korrektem Ausstellungsdatum
Eine Zuwendungsbestätigung, die lediglich ein nicht korrektes Ausstellungsdatum enthält, kann gleichwohl Grundlage für einen Sonderausgabenabzug der Zuwendung beim Zuwendenden sein, sofern die Körperschaft zum tatsächlichen Zeitpunkt der Erstellung dem Grunde nach zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen befugt ist (Bezug: § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG; § 50 Abs. 1 EStDV).
Zuwendungen i. S. der §§ 10b und 34g EStG dürfen nach § 50 Abs. 1 EStDV vorbehaltlich des Abs. 2 u. a. nur abgezogen werden, wenn der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung erhalten hat, die der Zuwendungsempfänger unter Berücksichtigung des § 63 Abs. 5 AO nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat. Eine Zuwendungsbestätigung stellt daher nicht lediglich ein bloßes Mittel der Glaubhaftmachung einer einkommensteuerrechtlichen Abzugsposition dar, sondern eine unverzichtbare m...