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BFH 13.03.2018 IX R 16/17, StuB 16/2018 S. 603

Einkommen-/Lohnsteuer | Abfindungszahlung als Entschädigung; außerordentliche Einkünfte

Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Arbeitnehmer dabei unter tatsächlichem Druck stand, regelmäßig entbehrlich (Bezug: § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG).

Praxishinweise

Grundsätzlich setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Begriff der steuerbegünstigten S. 604Entschädigung u. a. voraus, dass der Stpfl. unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck handelt, sich also in einer nicht von ihm, sondern von dem Leistenden herbeigeführten Zwangssituation befindet (vgl. etwa NWB TAAAB-52348, BFH/NV 2005 S. 1044). Der X. Senat des BFH hat unlängst (Urteil vom - X R 48/14 NWB OAAAG-40811, BStBl 2017 II S. 383, Rz. 26) Zweifel daran geäußert, ob grund...

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