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Einkommen-/Lohnsteuer | Abfindungszahlung als Entschädigung; außerordentliche Einkünfte
Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Arbeitnehmer dabei unter tatsächlichem Druck stand, regelmäßig entbehrlich (Bezug: § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG).
Grundsätzlich setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Begriff der steuerbegünstigten S. 604Entschädigung u. a. voraus, dass der Stpfl. unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck handelt, sich also in einer nicht von ihm, sondern von dem Leistenden herbeigeführten Zwangssituation befindet (vgl. etwa NWB TAAAB-52348, BFH/NV 2005 S. 1044). Der X. Senat des BFH hat unlängst (Urteil vom - X R 48/14 NWB OAAAG-40811, BStBl 2017 II S. 383, Rz. 26) Zweifel daran geäußert, ob grund...