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Neues zur Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung
§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG bestimmt Folgendes: „Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.“
Das NWB TAAAG-89471 (EFG 2018 S. 1136, Rev. eingelegt, BFH-Az.: V R 12/18) entschieden, dass der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auch dann aufnimmt und zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen sowie zur Leistung einer Sondervorauszahlung bei Beantragung einer Dauerfristverlängerung verpflichtet ist, wenn er bereits zuvor in einschlägiger Form gewerblich oder beruflich tätig war, ohne die übrigen Merkmale der Unternehmereigenschaft i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG zu erfüllen (hier: Aufnahme einer selbständigen Rechtsanwaltstätigkeit durch einen zuvor langjährig in einer Rechtsanwaltssozietät nicht als Unternehmer tätigen Rechtsanwalt).
Im Entscheidungsfall war ein Rechtsanwalt bis zum Partner einer Rechtsanwaltssozietät. Nach seinem Ausscheiden aus dieser Rechtsanwaltssozietät war der Rechtsanwalt ab dem einer in Einzelkanzlei tätig. Strittig war, ob der Rechtsanwalt zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflicht...