Aufnahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne
von § 18 Abs. 2 S. 4 UStG
Leitsatz
Übt ein Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, in der er bereits in einschlägiger Form nicht unternehmerisch
tätig war, im laufenden Kalenderjahr erstmals als Einzelunternehmer aus, liegt die Aufnahme einer gewerblichen oder beruflichen
Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 2 S. 4 UStG vor, die ihn zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen sowie zur Leistung einer Sondervorauszahlung
bei Beantragung einer Dauerfristverlängerung verpflichtet (hier: Aufnahme einer selbstständigen Rechtsanwaltstätigkeit nach
mehrjähriger Tätigkeit als Gesellschafter (Partner) einer als Personengesellschaft tätigen Rechtsanwaltssozietät).
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1136 Nr. 13 TAAAG-89471
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 15.08.2017 - 6 K 404/16
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