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Ertragsteuerliche Erfassung und Buchung der Grunderwerbsteuer
Teil 2: Anteilsübertragungen und Umwandlungen
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
In BBK 13/2018 S. 630 ging es im ersten Teil um den Grundfall des Grundstückserwerbs sowie Übertragungen von Grundstücken auf Gesellschaften. Der zweite Teil nun befasst sich mit Übertragungen von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften und Umwandlungen von grundbesitzenden Gesellschaften:
Die Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG infolge der Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist sofort abziehbare Betriebsausgabe der Personengesellschaft.
Die Grunderwerbsteuer infolge der Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG führt beim Erwerber ebenfalls zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben.
Ein Formwechsel löst unmittelbar keine Grunderwerbsteuer aus.
Verschmelzungen, Spaltungen und Anwachsungen können zu einem Rechtsträgerwechsel an Grundstücken führen und daher Grunderwerbsteuer auslösen. Die Grunderwerbsteuer stellt dann Anschaffungsnebenkosten des Grundstücks dar.
Die folgende Übersicht fasst die einzelnen Fälle und die Behandlung der Grunderwerbsteuer zusammen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorgang | Behandlung der Grunderwerbsteuer als ... | |
sofort abziehbare Betriebsausgabe | aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten | |
Kauf eines Grundstücks, Käufer tr... |